Harte Zahlen

Kapitel 04

„Antifa“ ist keine Statistikkategorie. Die Taten haben trotzdem Aktenzeichen.

Der Verfassungsschutz führt das Milieu unter Linksextremismus, die Polizei unter PMK-links. Weil § 86a für diese Szene nicht greift, erzeugt sie kaum Symboldelikte – und fällt in der Gesamtfallzahl klein aus. Diese Seite zeigt, was stattdessen aktenkundig wird.

Personenpotenzial 2025

0

nach 38.000 im Vorjahr

davon gewaltorientiert

11.600

27,5 Prozent des Spektrums

Verfassungsschutzbericht

Einordnung des Bundesamts

Gewaltorientierte Linksextremisten sehen Straftaten und Gewalt als legitimen Bestandteil ihres „antifaschistischen Kampfes“ – als einziges wirksames Mittel gegen die, die sie selbst als Faschisten definieren. Das Vorgehen reicht laut Verfassungsschutz von „Outings“ über Bedrohung und Sachbeschädigung bis zu Brandanschlägen und körperlichen Angriffen.

Entscheidend ist der letzte Halbsatz: Wer als Ziel gilt, bestimmt die Szene selbst. In der amtlichen Statistik heißt die größte Zielgruppe deshalb „tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten“.

856

linksextremistische Gewalttaten

+60,9 %

8.133

linksextremistische Straftaten

nach 5.857 im Vorjahr

PMK-links 2025

Was die Polizeistatistik dazu ausweist

11.600

gewaltorientierte Linksextremisten

Von 42.200 Personen im linksextremistischen Spektrum stuft der Verfassungsschutz 11.600 als gewaltorientiert ein – ein Plus von 400 gegenüber dem Vorjahr, davon 8.700 Autonome. Das Amt schreibt, gewaltorientierte Linksextremisten sähen Straftaten und Gewalt als legitimen Bestandteil ihres „antifaschistischen Kampfes“.

Verfassungsschutzbericht

+60,9%

linksextremistische Gewalttaten 2025

856 Gewalttaten, nach 532 im Vorjahr. Die linksextremistischen Straftaten insgesamt stiegen um 38,9 Prozent auf 8.133.

Verfassungsschutzbericht

+42,7%

Gewaltdelikte PMK-links 2025

1.087 Gewaltdelikte nach 762 im Vorjahr – der stärkste Zuwachs aller Phänomenbereiche. Die politisch motivierte Gewalt insgesamt erreichte mit 4.156 Delikten den höchsten Stand seit 2016.

BKA PMK

535

linke Gewalttaten gegen Polizisten

Gewaltdelikte gegen Polizeivollzugsbeamte stiegen im Bereich PMK-links um 45,4 Prozent auf 535. Über alle Phänomenbereiche wurden 5.144 Straftaten gegen die Polizei erfasst, davon 1.154 Gewaltdelikte.

BKA PMK

6.027

Straftaten gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten

Plus 56,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr und damit das größte Angriffsziel der linksextremen Szene. „Tatsächliche oder als solche ausgemachte Rechtsextremisten“ heißt es im Verfassungsschutzbericht – die Zuschreibung trifft die Szene selbst, nicht ein Gericht.

Verfassungsschutzbericht

5 J. 3 M.

Haftstrafe Lina E., Antifa-Ost

Das OLG Dresden verurteilte 2023 vier Linksextremisten wegen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextreme. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen im März 2025 und bestätigte damit die Einstufung der Gruppe als kriminelle Vereinigung.

Verfassungsschutzbericht

Chronik

Verfahren, Gerichte, Aktenzeichen

Nur Fälle, zu denen ein Gericht entschieden oder ein Verfahren eröffnet hat. Kein Verdacht, keine Zuschreibung durch Dritte.

3 Urteile2 laufende Verfahren7 Einträge gesamt
  1. 31.12.2019

    Tat

    Silvesterangriff in Leipzig-Connewitz

    Bei Angriffen auf Polizeikräfte im Szeneviertel wurde ein 38-jähriger Beamter schwer verletzt. Der Vorfall löste eine bundesweite Debatte über linke Gewalt gegen Polizisten aus. Das erste Urteil erging gegen einen Mann, der einen laufenden Beamten zu Fall brachte.

    Beleg ↗
  2. Februar 2023

    Tat

    Budapest, „Tag der Ehre“

    Mitglieder einer militanten Gruppe griffen am Rande des jährlichen Neonazi-Treffens Personen mit Schlagstöcken und Hämmern an und verletzten sie schwer. Aus den Ermittlungen entstand der sogenannte Budapest-Komplex mit Verfahren in Deutschland und Ungarn.

  3. 31.05.2023

    Urteil

    Urteil im Dresdner Linksextremismusprozess

    OLG DresdenAz. 4 St 2/215 Jahre 3 Monate

    Lina E. wurde wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und mehrfacher gefährlicher Körperverletzung verurteilt, drei Mitangeklagte zu Strafen zwischen 27 und 39 Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gruppe gezielt Personen aus dem rechten Spektrum angriff.

    Beleg ↗
  4. 19.03.2025

    Urteil

    Revision verworfen, Urteil rechtskräftig

    BGHAz. 3 StR 173/24bestätigt

    Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Wesentlichen. Damit stellte die Justiz erstmals seit 2009 wieder eine linksextremistische kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB fest.

  5. September 2025

    Urteil

    Urteil gegen Hanna S. im Budapest-Komplex

    OLG München5 Jahre

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Den Vorwurf des versuchten Mordes sah das Gericht nicht als erwiesen an.

    Beleg ↗
  6. laufend

    laufend

    Budapest-Komplex vor dem OLG Düsseldorf

    OLG DüsseldorfAz. III-7 St 1/25

    Verfahren gegen mehrere Angeklagte aus dem Umfeld um Johann G., gegen den in Dresden nach § 129 StGB ermittelt wird. In Dresden begann im November ein weiteres Verfahren gegen sieben Beschuldigte.

    Beleg ↗
  7. laufend

    laufend

    Verfahren gegen Maja T. in Ungarn

    Die Auslieferung nach Ungarn, die das Berliner Kammergericht gebilligt hatte, erklärte das Bundesverfassungsgericht nachträglich für rechtswidrig. Das Verfahren in Budapest läuft weiter.

    Beleg ↗

Die Chronik ist eine Auswahl, keine vollständige Übersicht. Aufgenommen wurden Fälle mit gerichtlicher Entscheidung oder eröffnetem Hauptverfahren, jeweils mit Beleg. Bei laufenden Verfahren gilt die Unschuldsvermutung.

Der § 129

Mit der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.03.2025 steht erstmals seit 2009 wieder rechtskräftig fest, dass es in Deutschland eine linksextremistische kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB gab.