Kapitel 04
„Antifa“ ist keine Statistikkategorie. Die Taten haben trotzdem Aktenzeichen.
Der Verfassungsschutz führt das Milieu unter Linksextremismus, die Polizei unter PMK-links. Weil § 86a für diese Szene nicht greift, erzeugt sie kaum Symboldelikte – und fällt in der Gesamtfallzahl klein aus. Diese Seite zeigt, was stattdessen aktenkundig wird.
Personenpotenzial 2025
0
nach 38.000 im Vorjahr
davon gewaltorientiert
11.600
27,5 Prozent des Spektrums
Einordnung des Bundesamts
Gewaltorientierte Linksextremisten sehen Straftaten und Gewalt als legitimen Bestandteil ihres „antifaschistischen Kampfes“ – als einziges wirksames Mittel gegen die, die sie selbst als Faschisten definieren. Das Vorgehen reicht laut Verfassungsschutz von „Outings“ über Bedrohung und Sachbeschädigung bis zu Brandanschlägen und körperlichen Angriffen.
Entscheidend ist der letzte Halbsatz: Wer als Ziel gilt, bestimmt die Szene selbst. In der amtlichen Statistik heißt die größte Zielgruppe deshalb „tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten“.
856
linksextremistische Gewalttaten
+60,9 %
8.133
linksextremistische Straftaten
nach 5.857 im Vorjahr
PMK-links 2025
Was die Polizeistatistik dazu ausweist
11.600
gewaltorientierte Linksextremisten
Von 42.200 Personen im linksextremistischen Spektrum stuft der Verfassungsschutz 11.600 als gewaltorientiert ein – ein Plus von 400 gegenüber dem Vorjahr, davon 8.700 Autonome. Das Amt schreibt, gewaltorientierte Linksextremisten sähen Straftaten und Gewalt als legitimen Bestandteil ihres „antifaschistischen Kampfes“.
Verfassungsschutzbericht+60,9%
linksextremistische Gewalttaten 2025
856 Gewalttaten, nach 532 im Vorjahr. Die linksextremistischen Straftaten insgesamt stiegen um 38,9 Prozent auf 8.133.
Verfassungsschutzbericht+42,7%
Gewaltdelikte PMK-links 2025
1.087 Gewaltdelikte nach 762 im Vorjahr – der stärkste Zuwachs aller Phänomenbereiche. Die politisch motivierte Gewalt insgesamt erreichte mit 4.156 Delikten den höchsten Stand seit 2016.
BKA PMK535
linke Gewalttaten gegen Polizisten
Gewaltdelikte gegen Polizeivollzugsbeamte stiegen im Bereich PMK-links um 45,4 Prozent auf 535. Über alle Phänomenbereiche wurden 5.144 Straftaten gegen die Polizei erfasst, davon 1.154 Gewaltdelikte.
BKA PMK6.027
Straftaten gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten
Plus 56,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr und damit das größte Angriffsziel der linksextremen Szene. „Tatsächliche oder als solche ausgemachte Rechtsextremisten“ heißt es im Verfassungsschutzbericht – die Zuschreibung trifft die Szene selbst, nicht ein Gericht.
Verfassungsschutzbericht5 J. 3 M.
Haftstrafe Lina E., Antifa-Ost
Das OLG Dresden verurteilte 2023 vier Linksextremisten wegen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextreme. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen im März 2025 und bestätigte damit die Einstufung der Gruppe als kriminelle Vereinigung.
VerfassungsschutzberichtChronik
Verfahren, Gerichte, Aktenzeichen
Nur Fälle, zu denen ein Gericht entschieden oder ein Verfahren eröffnet hat. Kein Verdacht, keine Zuschreibung durch Dritte.
31.12.2019
TatSilvesterangriff in Leipzig-Connewitz
Bei Angriffen auf Polizeikräfte im Szeneviertel wurde ein 38-jähriger Beamter schwer verletzt. Der Vorfall löste eine bundesweite Debatte über linke Gewalt gegen Polizisten aus. Das erste Urteil erging gegen einen Mann, der einen laufenden Beamten zu Fall brachte.
Beleg ↗Februar 2023
TatBudapest, „Tag der Ehre“
Mitglieder einer militanten Gruppe griffen am Rande des jährlichen Neonazi-Treffens Personen mit Schlagstöcken und Hämmern an und verletzten sie schwer. Aus den Ermittlungen entstand der sogenannte Budapest-Komplex mit Verfahren in Deutschland und Ungarn.
31.05.2023
UrteilUrteil im Dresdner Linksextremismusprozess
OLG DresdenAz. 4 St 2/215 Jahre 3 Monate
Lina E. wurde wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und mehrfacher gefährlicher Körperverletzung verurteilt, drei Mitangeklagte zu Strafen zwischen 27 und 39 Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gruppe gezielt Personen aus dem rechten Spektrum angriff.
Beleg ↗19.03.2025
UrteilRevision verworfen, Urteil rechtskräftig
BGHAz. 3 StR 173/24bestätigt
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Wesentlichen. Damit stellte die Justiz erstmals seit 2009 wieder eine linksextremistische kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB fest.
September 2025
UrteilUrteil gegen Hanna S. im Budapest-Komplex
OLG München5 Jahre
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Den Vorwurf des versuchten Mordes sah das Gericht nicht als erwiesen an.
Beleg ↗laufend
laufendBudapest-Komplex vor dem OLG Düsseldorf
OLG DüsseldorfAz. III-7 St 1/25
Verfahren gegen mehrere Angeklagte aus dem Umfeld um Johann G., gegen den in Dresden nach § 129 StGB ermittelt wird. In Dresden begann im November ein weiteres Verfahren gegen sieben Beschuldigte.
Beleg ↗laufend
laufendVerfahren gegen Maja T. in Ungarn
Die Auslieferung nach Ungarn, die das Berliner Kammergericht gebilligt hatte, erklärte das Bundesverfassungsgericht nachträglich für rechtswidrig. Das Verfahren in Budapest läuft weiter.
Beleg ↗
Die Chronik ist eine Auswahl, keine vollständige Übersicht. Aufgenommen wurden Fälle mit gerichtlicher Entscheidung oder eröffnetem Hauptverfahren, jeweils mit Beleg. Bei laufenden Verfahren gilt die Unschuldsvermutung.
Der § 129
Mit der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.03.2025 steht erstmals seit 2009 wieder rechtskräftig fest, dass es in Deutschland eine linksextremistische kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB gab.